
Im Normalfall hat der Arbeitgeber die Steuerabzugsbeträge bei jeder Lohnzahlung einzubehalten. Eine Ausnahme besteht jedoch für Abschlagszahlungen. Werden vor Durchführung der endgültigen Lohnabrechnung dem Arbeitnehmer Abschlagszahlungen ausgezahlt, muss nach § 39b Abs. 5 EStG die Lohnsteuer erst b...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abschlagszahlungen_allgemein.h
Keine exakte Übereinkunft gefunden.